Wie bekomme ich einen Garten?

Zunächst eine Klarstellung:

  • Die Bewerber müssen in unserem Einzugsgebiet wohnhaft sein und Mitglied in unserem Verein werden.
  • Einen Kleingarten kann man nicht kaufen, sondern nur pachten!
  • Der bisherige Pächter erhält eine Entschädigung für die genehmigten Bebauungen und die mehrjährigen Bepflanzungen in seinem Garten. Dieser Wert wird durch die Abschätzung eines Gutachters ermittelt.
Bitte rufen Sie derzeit nicht mehr an und schreiben Sie auch keine Mail mehr. Derzeit gibt es kaum Kündigungen.

Die Warteliste berücksichtigt zur Zeit 27 Bewerber.